Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

Sie können die Fesetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.

Volltext

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Formloser Antrag

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ansprechpunkt

Fairs, exhibitions, wholesale markets: District
Special markets, fairs, folk festivals, weekly markets: Municipality

Messen, Austellungen, Großmärkte: Landkreis
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Wochenmärkte: Gemeinde

Foires, expositions, marchés de gros : Arrondissement
Marchés spéciaux, foires, fêtes populaires, marchés hebdomadaires : commune

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.


Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
  • Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen
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