Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Falknerjagdschein Änderung
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- zuständig: untere Jagdbehörde