Falknerjagdschein ändern lassen

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Falknerjagdschein Änderung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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