Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

  • Anzeige

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Ansprechpunkt

untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde

Lower nature conservation authority

Autorité inférieure de protection de la nature

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

  • Erweierung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
  • Anzeigepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
  • dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tagen im Jahr
  • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • Einhaltung von Arten- und Naturschutz
  • zuständig: untere Naturschutzbehörde
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