Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Waffen oder Munition handeln wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
  • Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes

  • Nachweis Ihres Bedürfnisses, z.B. Gewerbeanmeldung, sofern Sie nicht selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind
  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis Ihrer Fachkunde 
  • Nachweis zu Ihrer Niederlassung und Ihren Betriebs beziehungsweise Geschäftsräumen
  • Gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungserlaubnis
  • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpunkt

Veuillez vous adresser au bureau des armes de votre district. Si vous habitez à Dessau-Roßlau, adressez-vous également au bureau des armes.

Si vous habitez à Halle ou à Magdebourg, adressez-vous à la direction de la police correspondante.

Please contact the weapons authority in your district. If you live in Dessau-Roßlau, please also contact the weapons authority.

If you live in Halle or Magdeburg, please contact the respective police department.

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Fachkunde, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung
  • Für den gewerbsmäßigen Waffen beziehungsweise Munitionshandel ist eine Erlaubnis erforderlich
  • Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen und Munitionsarten beschränkt werden 
  • Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
zurück zur Übersicht