Ersatz eines Schulzeugnisses bei Verlust beantragen

Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.

Volltext

Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Ansprechpunkt

Die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
  • Sprechen Sie das Schulsekretariat an und vereinbaren Sie einen Termin. Um die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses zu beantragen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen.
  • Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.

Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.

  • Beantragung eines Ersatzzeugnisses bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule möglich
  • Ansprechpartner ist die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, oder, falls es die Schule nicht mehr gibt, das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises
  • persönliche Vorstellung des Antragstellers oder der Antragstellerin bei der Schule
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