Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Füllstellen

Wenn Sie eine Füllstelle errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Füllstellen sind ortsfest errichtete oder dauerhaft am gleichen Ort verwendete Anlagen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1000 Litern je Stunde. An Füllstellen werden Transportbehälter mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt. Es handelt sich hierbei um eine überwachungsbedürftige Anlage.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

  • eine Füllstelle errichten und betreiben möchten
  • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

Voraussetzungen

  • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
  • Sie müssen Füllstellen nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
  • Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
  • Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.

Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

  • Name, Vorname, Firmenname
  • Adresse des Antragstellers
  • Kontaktinformationen (EMail, Telefon, Fax)
  • Art der Erlaubnis
    • Errichtung und Betrieb
    • Änderung und Betrieb oder
    • Teilerlaubnis
  • Angabe des Betriebsorts

Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:

  • Antragsgegenstand
  • Beschreibung der Anlage
  • Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
  • Rohrleitungs und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Beschreibung Betriebsweise
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Grundrissplan/Technikplan
  • ExZonenplan
  • Explosionsschutzkonzept
  • Angaben zum Brandschutz
  • Beschreibung des flüssigkeitsdichten Bereiches
  • Berechnung Herstellungskosten
  • Sonstige Anlagen
  • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
    • Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
  • Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
  • Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt sie Ihnen mit.
  • Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Füllstellen
  • Eine Füllstelle  ist eine ortsfest errichtete oder dauerhaft am gleichen Ort verwendete Anlage mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1000 Litern je Stunde
  • Sie sind „überwachungsbedürftige Anlagen“, die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.
  • Wer eine solche Füllstelle errichten, betreiben oder Änderungen der Bauart und Betriebsweise an ihr vornehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
  • Die Erlaubnis kann:
    • unter Bedingungen erteilt,
    • beschränkt,
    • befristet und
    • mit Auflagen verbunden werden.
  • Antrag: formlos schriftlich oder elektronisch
  • Ein Antrag auf Teilerlaubnis ist möglich
  • Erforderliche Unterlagen, unter anderem:
    • Antragsgegenstand
    • Beschreibung der Anlage
    • Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
    • Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
  • zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde
zurück zur Übersicht