Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Sie wollen eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser ändern? Das können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächengesammelt abfließende Wasser.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche. Auch bei dem geänderten Vorhaben ist keine Schädigung des Grundwassers oder oberirdischen Gewässers zu erwarten.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Wasserbehörden widerrufen werden.

Voraussetzungen

  • Der zuständigen Wasserbehörde liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
  • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers ist so gering wie dies nach dem Stand der Technik möglich zu halten.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Sie errichten und betreiben gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
  • bei Versickerung:
    • hydrogeologisches Gutachten
    • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
  • bei Einleitung in oberirdische Gewässer:
    • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Flurkartenauszug
  • zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
  • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Fristen

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Einleitung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Eine Änderung der Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Sie senden Ihren Antrag an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid der Änderung
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühr.

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