Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Änasthesietechnischer Assistent beantragenWenn Sie die Berufsbezeichnung Anästhesietechnischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Volltext
Die Arbeit als Anästhesietechnischer Assistent, ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Anästhesietechnischer Assistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden.
Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Anästhesietechnischer Assistent bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle, in diesem Fall die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt), beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnischer Assistent Erteilung
- Das Anästhesietechnische und Operationstechnische-Recht stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht