Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten? Dann können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Volltext
Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.
Oberirdische Gewässer sind:
-
- Flüsse,
- Seen,
- Kanäle,
- Bäche,
- Gräben und
- Teiche.
Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Wasserbehörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.
In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei komplexen Sachverhalten, muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen.
Dabei haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Behörde macht das Vorhaben zu diesem Zweck öffentlich bekannt und führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung durch.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Wasserbehörden widerrufen werden.
Voraussetzungen
- Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers ist so gering wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist zu halten.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
- Sie errichten und betreiben gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen, um diese Voraussetzungen einzuhalten.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
-
bei Versickerung:
- hydrogeologisches Gutachten
- Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
-
bei Einleitung in oberirdische Gewässer:
- Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist
- Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Flurkartenauszug
- zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Fristen
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Sie senden Ihren Antrag an die zuständige Wasserbehörde.
-
Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Antragsunterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
- Die zuständige Wasserbehörde gibt das Vorhaben öffentlich bekannt.
- Die zuständige Wasserbehörde führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung mit den Beteiligten durch.
-
Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.