Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten? Dann können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Volltext
Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Niederschlagswasser ist das aus Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.
Oberirdische Gewässer sind:
- Flüsse,
- Seen,
- Kanäle,
- Bäche,
- Gräben und
- Teiche.
Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Wasserbehörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.
Voraussetzungen
- Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers ist so gering wie dies nach dem Stand der Technik möglich zu halten.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
- Sie errichten und betreiben gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen, um diese Voraussetzungen einzuhalten.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
-
bei Versickerung:
- hydrogeologisches Gutachten
- Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
-
bei Einleitung in oberirdische Gewässer:
- Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist
- Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Flurkartenauszug
- zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
- naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Fristen
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
- Diese prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- eine Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.