Sie können Ihre Pilotenlizenz unter bestimmten Voraussetzungen um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) oder Hubschrauber (PPL(H)) nach Sichtflugregeln haben, können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen beantragen. Sie können die Berechtigung auch erneuern lassen.
PPL(A) steht für die Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (Private Pilot Licence Aeroplane). Die Abkürzung PPL(H) steht für Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (Privat Pilot License Helicopter). Die Lizenzen gelten für nicht-gewerbliche Flüge.
Eine Klassen- oder Musterberechtigung gibt an, welche Art von Luftfahrzeug Sie fliegen dürfen. Wenn Sie eine neue Klasse oder ein neues Muster fliegen möchten, müssen Sie Ihre Lizenz entsprechend erweitern oder erneuern lassen.
Dazu müssen Sie sich an einer Ausbildungsorganisation (ATO/DTO) anmelden, die für die jeweilige Berechtigung zugelassen ist. Dort legen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ab. Bei erfolgreich absolvierten Prüfungen können Sie den Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Berechtigungen sind begrenzt gültig. Vor Ablauf der Frist können Sie die Berechtigung verlängern lassen. Ist die Berechtigung abgelaufen, können Sie sie erneuern. Die Ausbildungsorganisation beurteilt, ob Sie ein Auffrischungsschulung benötigen.
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Pilotenlizenz PPL(A) oder PPL(H).
- Sie haben die praktische und theoretische Prüfung bestanden.
- Gegebenenfalls bei Erneuerung: Sie haben die Auffrischungsschulung erfolgreich absolviert.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Pilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) und Hubschrauber (PPL(H)) nach Sichtflugregeln kann erweitert werden
- Eintragung von Klassen- und Musterberechtigungen kann beantragt werden
- Erneuerung der Lizenz kann ebenfalls beantragt werden
- Klassen- oder Musterberechtigung gibt an, welche Art von Luftfahrzeug geflogen werden darf; wer neue Klasse oder ein neues Muster fliegen möchte, muss Lizenz entsprechend erweitern oder erneuern lassen
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erforderlich:
- Anmeldung bei Ausbildungsorganisation (ATO/DTO)
- theoretische und eine praktische Prüfung
- bei erfolgreich absolvierten Prüfungen: Eintrag weiterer Klassen- und Musterberechtigungen bei der zuständigen Stelle kann beantragt werden
- Berechtigungen sind begrenzt gültig
- vor Ablauf der Frist verlängerbar
- abgelaufene Berechtigung erneuerbar