Digitales Akkreditierungssymbol beantragen

Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

Volltext

In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.

Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.

Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.

Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.

Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Gebühren

Die Kosten sind variabel.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
  • Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:

  • Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
  • Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
  • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
  • Akkreditierung beurteilt Konformitätsbewertungstätigkeiten von Unternehmen
  • Antrag für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle
  • Akkreditierungsbescheid (Autorisierungsbescheid) ist Voraussetzung für die Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
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