Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragenWenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.
Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Voraussetzungen
An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Alternativ wird ein gleichwertiges Studium im Ausland benötigt und eine Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der staatlich zugelassenen Ausbildungsinstitute.
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde und alle weiteren Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
- Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten) (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
- Bescheinigung der Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Ansprechpunkt
State Examination Office for Health Professions at the State Administration Office
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt
Office régional d'examen pour les professions de la santé au sein de l'office administratif régional
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich anmelden. Verwenden Sie dazu den von der für Sie zuständigen Landesbehörde vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Online-Dienst für die Zulassung zur Staatsprüfung. Ggf. sind bei den zuständigen Landesbehörden Online-Dienste eingerichtet.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landesbehörden zu finden.
- Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
- Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab
- Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag
- Zuständig: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Staatsprüfung an der Ausbildung teilnimmt. Die Zuständigkeit innerhalb des zuständigen Bundeslandes richtet sich nach den dort geltenden Landesregelungen.