Die Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Die Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.

Wenn Sie sonstige Attestierungen im Sinne von Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 ausstellten möchten, benötigen Sie hierfür eine Ermächtigung. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die zuständige Behörde führt ein Register über die Unternehmen, die ermächtigt sind, die Attestierungen gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031(Pflanzengesundheitsverordnung) auszustellen.

Auf Antrag können Unternehmen zur Ausstellung sonstiger Attestierungen mit Ausnahme der Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz ermächtigt werden.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Ermächtigung im Sinne von Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 ist die Registrierung des Unternehmens nach Art. 65 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 sowie in Abhängigkeit der jeweiligen Attestierung das Erfüllen etwaiger weiterer Voraussetzungen.
  • Unter Umständen kommen noch notwendige Kontrollen dazu.
  • Die im Registrierungsantrag genannten Ansprechpersonen müssen entsprechend der vom Unternehmer ausgeübten Tätigkeit angemessene Kenntnisse hinsichtlich der Pflanzengesundheit besitzen und den Mitarbeitern der zuständigen Behörde bei Bedarf persönlich zur Verfügung stehen.

  • Der Antrag muss die in der jeweiligen Verordnung zur Attestierung erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Wenn der erforderliche Antrag eingereicht wurde, prüft die zuständige Behörde diesen. 
  • Bei positiver Prüfung wird das Unternehmen in das Register aufgenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031
 

  • Sonstige Attestierungen Ermächtigung
  • Ein Unternehmen muss ermächtigt werden, um Attestierungen gemäß Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 auszustellen.
  • Zuständig: amtliche Pflanzenschutzdienste des jeweiligen Bundeslandes
zurück zur Übersicht