Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

Volltext

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.

  • Ausbildungszeugnisse
  • ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
  • Personalausweis
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