Sie möchten als Steuerberater oder Steuerberaterin arbeiten? Lesen Sie hier, was zu beachten ist.
Volltext
Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, müssen Sie durch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt amtlich bestellt werden. Wenn Sie amtlich bestellt werden, werden Sie automatisch Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Sie werden als Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt, wenn
- Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
- Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers),
- Sie nicht aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind, den Beruf als Steuerberater ordnungsgemäß auszuüben.
Gebühren
EUR 180,00
erforderliche Unterlagen
Fristen
Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten. Andernfalls widerruft die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung.
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.
Ansprechpunkt
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Antrag auf Bestellung mit Hilfe des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks stellen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
- Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Handlungsgrundlage(n)
- § 35 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 41 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 34 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 34 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Kurzfassung
- Wenn in Sachsen-Anhalt als Steuerberater oder Steuerberaterin arbeiten möchten, muss durch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt amtlich bestellt werden.
- Wer amtlich bestellt werden, werden Sie automatisch Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.