Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichenSollten Sie Beschwerde über den Medizinischen Dienst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht sie das Verhalten des Dienstes im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.
Volltext
Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben.
Keine.
Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.
Rechtsbehelf
Nicht vorhanden
Ansprechpunkt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.
Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.
Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.
Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.
Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.
Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.
- ganzer Leistungstitel: Beschwerde über Medizinischen Dienst
- Notwendige Dokumente bei Beschwerde umfassen möglichst eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts und Dokumente, die für den Sachverhalt wichtig sein könnten.
- Die zuständige Aufsichtsbehörde überprüft das Verhalten des Medizinischen Dienstes auf Rechtsverletzungen und wirkt darauf hin, dass der Dienst die Rechtsverletzung behebt.
- Die Beschwerdestellerin / der Beschwerdesteller erhält nach Ende der Prüfung eine Mitteilung.
- zuständige Behörde: der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Der Medizinische Dienst Bund untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.