Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern beantragen

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Volltext

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. In diesem Zeugnis müssen sie versichern, dass ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern frei von bestimmten Erkrankungen ist. Es handelt sich in der Regel um die Freiheit von Erkrankung der Tuberkulose, Brucellose und Leukose, evtl. auch der Blauzungenkrankheit sowie Infektionen mit dem Rinder-Herpesvirus.

Voraussetzungen

  • Ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern ist frei von Tuberkulose-, Brucellose- und Leukose, sowie gegebenenfalls frei von BHV1-Infektionen sowie der Blauzungenkrankheit.

Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich und werden regelmäßig aktualisiert. Bitte wenden Sie sich an die lokal zuständige Behörde

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpunkt

Adressez-vous à votre Landkreis ou à votre ville indépendante.

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.

Please contact your district or city.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare
  • Evtl. Vorlage von Untersuchungsbefunden notwendig
  • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

Hinweise (Besonderheiten)

Die Gesundheitszeugnisse sind Nachweise für Einzeltiere, frei von einer Seuche zu sein. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Freiheit einer Seuche in einem Betrieb, einer Region oder in einem Mitgliedstaat. 

  • Gesundheitszeugnis für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern und die Teilnahme dieser Tiere auf Ausstellung
  • Das Gesundheitszeugnis für den Handel mit Zucht und Nutzrindern sowie deren Teilnahme an Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden
  • Das Gesundheitszeugnis muss durch den Antragsteller schriftlich beantragt werden. Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
zurück zur Übersicht