Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Vous ne pouvez plus payer les frais KiTa pour votre enfant? Vérifiez si vous êtes éligible à l’exemption des coûts KiTa.

You can no longer pay the KiTa costs for your child? Check whether you are eligible for exemption from the KiTa costs.

Ви більше не можете оплатити витрати KiTa за свою дитину? Перевірте, чи маєте ви право на звільнення від витрат KiTa.

Volltext

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung 
  • Wenn Einkommen deutlich verringert
  • Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
  • Spezifische Informationen ist Landesrecht
  • Zuständige Stelle:
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