Wenn Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern möchten, benötigen Sie vorher eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Diese müssen Sie beantragen.
Volltext
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).
Voraussetzungen
- Vollständiger Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag)
- Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen
- Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde
Verfahrensablauf
Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
- Sie erhalten den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
- Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- notwendig für die Nutzungsänderung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
- Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
- je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
- beinhaltet je nach Vorhaben auch Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde