Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Voraussetzungen

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen.

  • Bauantrag (per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese zu ergänzen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

  • Änderung von Anlagen Genehmigung
  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
  • notwendig für die Änderung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
  • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

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