Auszug aus der Liegenschaftskarte für private Zwecke (Geobasisinformationssystem) beantragen

Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks für den privaten Gebrauch? Dann beantragen Sie einen Auszug Liegenschaftskarte aus dem Geobasisinformationssystem.

Volltext

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie einen Auszug aus dem Geobasisinformationssystem (Liegenschaftskarte) beantragen.

Sie erhalten den Auszug in Papierform oder digital.

Sie erhalten den Auszug in unterschiedlichen Maßstäben.

Der Auszug enthält unter anderem folgende Daten:

  • Daten aus dem Liegenschaftskataster
    • Flurstücksgrenzen
    • Grenzpunkte
    • Gebäudegrundrisse
    • Tatsächliche Nutzung
  • Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
    • Luftbild
    • Darstellung von Punktnummern

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer
  • oder Sie sind der Inhaber sonstiger Rechte
  • und Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen

keine

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erhalten Sie  Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem (Liegenschaftskarte) auch bei

  • den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes
  • oder bei den Gemeinden und Landkreisen.

Formulare

Sie können den Auszug Liegenschaftskarte aus dem Geobasisinformationssystem online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

  • Auszug aus dem der Liegenschaftskarte für private Zwecke (Geobasisinformationssystem) beantragen
  • Für private Anwendungen oder eigene Planungen kann ein Auszug aus dem Geobasisinformationssystem (Liegenschaftskarte) beantragt werden.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer
    • Inhaber sonstiger Rechte
    •  ein berechtigtes Interesse kann nachgewiesen werden
  • Es fallen Gebühren.
  • zuständig:
    • Landesamt für Vermessung und Geoinformation
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieuren des Landes
    • Gemeinden und Landkreise
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