Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen.
Volltext
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter.
Gebühren
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Fristen
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Ansprechpunkt
Straßenverkehrsbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Kleinwüchsige Personen können Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen
-
Ausnahmegenehmigung ermöglicht gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit
- Parkuhr oder
- Parkscheinautomat
-
Ausnahmegenehmigung ist gültig für das ganze Bundesgebiet