Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • ggf. aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Відповідальність лежить на нижчих мисливських органах.

La compétence incombe à l'autorité inférieure de la chasse.

The responsibility lies with the lower hunting authority.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.
  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Falknerjagdschein besitzen oder besessen haben
  • für Personen unter 18 Jahre, Mindestalter 16 Jahre
  • ist für 1 Jagdjahr gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • Besitz eines Jugendjahresjagdscheins oder Ausländerjugenjahresjagdscheins ist Voraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
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