Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren  Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Ansprechpunkt

Für die Eintragung ist die untere Jagdbehörde zuständig, die den Jagdschein erteilt hat.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
  • wird von der Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, eingetragen
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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