Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassenDie Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen.
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Ansprechpunkt
Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, geändert
- bei Wohnsitznahme in Deutschland ist die örtliche Behörde zuständig
- zuständig: untere Jagdbehörde