Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassenWenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Volltext
Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjagdschein
- Verlust des Ausländerjagdschein
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Ansprechpunkt
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Ausländerjagdschein Ersatz
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde