Ausländerjagdschein -Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausländerjagdschein -Tagesjagdschein verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für Ausländer abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

  • deutscher Jagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Ansprechpunkt

untere Jagdbehörde

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausländerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • vorheriger Besitz eines in Deutschland erteilten Tagesjagdschein
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll, erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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