Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ausländerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragenWenn Ihnen der Ausländerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
- gegebenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Ansprechpunkt
Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein entzogen hat.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Ausländerjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
- Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll, erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde