Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ausländerjagdschein -Jahresjagdschein verlängern lassenWenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Ausländer, abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
- deutscher Jagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Ansprechpunkt
untere Jagdbehörde
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Ausländerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- vorheriger Besitz eines in Deutschland erteilten Ausländerjahresjagdscheins
- Besitz eines gültigen ausländischen Jagdscheins ist Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
- wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll, erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde