Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassenWenn Sie Ihren Ausländerfalknerjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
Volltext
Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerfalknerjagdschein
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Ansprechpunkt
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Ausländerfalknerjagdschein Ersatz
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von der Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde