Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichenAls Genehmigungsbehörde müssen Sie den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage sowie die für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen veröffentlichen.
Volltext
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
- Antrag, Unterlagen sowie UVP-Bericht im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BImSchG Veröffentlichung
- Aktuelle Mitteilungen (zum Beispiel öffentliche Bekanntmachung)
- Kurzinformation (zum Beispiel für kurze Verfahrensbeschreibung und Link zum kommunalen Internetauftritt)
- Einzelne Dokumente können wahlweise für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden.