Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gebühren
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Ausweisdokuments
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Bundesland)
- ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
- Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen Mitgliedstaat befördert, hat diese Tätigkeitseinen Betrieb vor Beginn bei der zuständigen Behörde zuzulassen
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht