Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richtenWenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.
Volltext
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA.
Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.
Voraussetzungen
Es gelten keine Voraussetzungen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsbehelf
- Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Verfahrensablauf
Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:
- Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
- Senden Sie Ihre Anfrage ab.
- Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen.
-
Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
- Auskunft auf schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung
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Öffentlichkeit kann Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) richten zu
- einzelnen Aufgaben des LBA
- Fluggastrechten
- allgemeinen Fragen zur Luftfahrt
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Kontakt möglich über:
- Online-Formular
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt