Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

Volltext

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Verfahrensablauf

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     
  • Auskunft auf schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung
  • Öffentlichkeit kann Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) richten zu
    • einzelnen Aufgaben des LBA
    • Fluggastrechten
    • allgemeinen Fragen zur Luftfahrt
  • Kontakt möglich über:
    • Online-Formular
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
zurück zur Übersicht