Amtliche Gebäudevermessung beantragen

Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann müssen der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes vor Ort neu erfasst und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.

Volltext

Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, müssen Sie die Veränderung im Liegenschaftskataster erfassen lassen. Der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu können Sie eine amtliche Gebäudevermessung beantragen.

Voraussetzungen

  • das Gebäude wurde neu gebaut oder
  • das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Es sind keine Unterlagen notwendig.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Formulare

Sie können die amtliche Gebäudevermessung online beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei einer zuständigen Stelle
  • Vorbereitung der örtlichen Vermessungsarbeiten
  • örtliche Vermessung
  • Auswertung und Übernahme in das Liegenschaftskataster

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

  • Gebäudevermessung Durchführung
  • Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Ausmaßen verändert, dann ist dieses Gebäude neu zu vermessen und diese Änderung in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.
  • Eine amtliche Gebäudevermessung kann durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
  • Der/die Eigentümer/in ist verpflichtet die Neuerfassung zu veranlassen.
  • Für die amtliche Gebäudevermessung beträgt die Gebühr ungefähr zwischen 340,00 EUR und 860,00 EUR.
  • Liegt innerhalb einer vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt gesetzten Frist kein Antrag vor, wird eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag veranlasst. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent gegenüber dem Verfahren bei Antragstellung durch den Eigentümer.
  • Zuständig: die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
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