Änderung von Daten energiesachverständiger Personen für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Änderung von Daten energiesachverständiger Personen für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau melden

Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Volltext

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zu diesen Zielen. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und erstellen CO2- Einsparkonzepte für diese Unternehmen.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Voraussetzungen für Ihre Zulassung geändert haben, müssen Sie die Änderungen bei der BLE beantragen. Dies gilt auch, wenn sich Ihre berufliche Anstellung geändert hat oder Sie das Unternehmen, bei dem Sie angestellt gewesen sind, gewechselt haben.

Voraussetzungen

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:

  • einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Selbständigkeitsnachweis
  • Ihren tabellarischen Lebenslauf

Rechtsbehelf

Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihrer Zulassung als sachverständige Person oder die Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung ändert die BLE Ihre Daten beziehungsweise Zulassung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

  • Sachverständige Person für Energieeffizienz Änderung
  • eine Änderung der Zulassung als sachverständige Person für Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorzunehmen
  • Voraussetzungen:
    • Zulassung der BLE als sachverständige Person
    • Für die Zulassung relevante Daten haben sich geändert
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antrag
    • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Selbständigkeitsnachweis
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis der 3-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit in der Energieberatung oder landwirtschaftlichen Beratung
    • Nachweis der Qualifikation in Landwirtschaft oder Gartenbau
    • Nachweis der Qualifikation in den Bereichen Energieeffizienz und CO₂-Einsparmethoden
  • Es fallen keine Kosten an
  • Beantragung online
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 6 Wochen
  • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz

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