Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Ansprechpunkt

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

  • Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme 
  • Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt
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