Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen

Haben Sie für Ihre Fahrzeuganhänger ein Anhängerverzeichnis? Wenn einzelne Anhänger wegfallen oder neue dazukommen, müssen Sie das Anhängerverzeichnis entsprechend ändern.

Volltext

Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.

Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:

  • Anhänger neu zulassen
  • Anhänger abmelden

Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.

Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:

  • Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen

Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.

Gebühren

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kurzfassung

  • für mehrere Anhänger ist Anhängerverzeichnis möglich, das die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 ersetzt
  • Meldung bei der zuständigen Behörde bei:
    • Neuzulassung eines Anhängers
    • Abmeldung eines Anhängers
  • Anhängerverzeichnis wird entsprechend berichtigt oder ergänzt
  • weitere Änderungen erfordern Meldung, zum Beispiel:
    • Änderungen zum Standort des Fahrzeuges
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
  • Anhängerverzeichnis muss zur Umschreibung bei der Zulassungsstelle vorliegen
    • ebenso alle Mehrfachausfertigungen
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