Abfallberatung erhalten

Volltext

Die zuständige Stelle bietet Ihnen eine Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.

Die zuständige Stelle bietet Ihnen eine Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.

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