Förderung zur amtlichen Beschilderung von Natura 2000 - Gebieten

Im Rahmen der ELER-Förderung (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes) wurden dem Landkreis als untere Naturschutzbehörde Fördermittel in der Höhe von 120.000,- € bewilligt.

Mit diesen Mitteln sollen zwischen Oktober 2021 und September 2022 mit insgesamt 600 Schildern die Natura 2000- Gebiete, Schutzzonen von Vogelschutzgebieten und sensible Uferbereiche der Elbe gemäß § 22 Abs.4 BNatSchG amtlich gekennzeichnet werden.

Natura 2000 zeichnet sich durch ein miteinander verknüpftes Netz von Schutzgebieten in der gesamten Europäischen Union aus, welches seit 1992 auf der Grundlage der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG) errichtet wurde. Dieses Netz soll den länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume gewährleisten.

Die Schilder sollen punktuell an den Zugängen der Schutzgebiete aufgestellt werden.

Nach § 22 Absatz 4 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind geschützte Teile von Natur und Landschaft zu registrieren und zu kennzeichnen. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben diese Maßnahmen zu dulden, soweit dadurch die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (§ 65 Absatz 1 BNatSchG). Eine Abstimmung mit den Eigentümern zu den konkreten Standorten der Schilder ist vorgesehen.

Durch die Beschilderung werden die Schutzgebiete kenntlich gemacht, wodurch jeder die Möglichkeit erhält, sich zu informieren und an die entsprechenden Regelungen zu halten bzw. sein Verhalten anzupassen und so wesentlich zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Gebiete beizutragen.

Ein weiteres Ziel besteht darin, die Bevölkerung über die Natura 2000 – Schutzgebietskulisse und den Schutzstatus von Arten und Lebensraumtypen zu informieren.

Im Landkreis Börde wurden beispielsweise für Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, wie Brenndolden-Auenwiesen (6640, Cnidion dubii), Waldlebensraumtypen, wie subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald (6190, Carpinion betuli) oder Salzwiesen im Binnenland (*1340), Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Der Anhang 2 der FFH-Richtlinie listet zusätzlich Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse auf, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen waren. Dazu gehören unter anderem Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber albicus), Feldhamster (Cricetus cricetus), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) oder der Rotmilan (Milvus milvus) als Art nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie.

Nicht zuletzt soll eine höhere Akzeptanz und Sensibilisierung gegenüber der Schutzgebietskulisse Natura 2000 erreicht und damit ein effektiverer Schutz der Gebiete erreicht werden.

 

Förderung für die Erstellung und Aufstellung von Informationstafeln an häufig genutzten Zugängen von Natura 2000-Gebieten

Im Rahmen der ELER-Förderung (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes) wurden dem Landkreis Börde als untere Naturschutzbehörde Fördermittel in der Höhe von etwas mehr als 180.000,- € bewilligt.

Mit diesen Mitteln sollen in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt bis zu 97 Informationstafeln an häufig genutzten Wegen in und entlang der Natura 2000 - Gebietskulisse im Landkreis Börde aufgestellt werden.

Natura 2000 zeichnet sich durch ein miteinander verknüpftes Netz von Schutzgebieten in der gesamten Europäischen Union aus, welches seit 1992 auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie/ RL 92/43/EWG) errichtet wurde. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie vom 30.11.2009 sollen so europaweit gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume erhalten und wiederhergestellt werden.

Informationstafeln sollen nun individuell und in der Zusammenarbeit mit ortskundigen Naturschutzbeauftragten, Verbänden und Flächennutzern designt werden. Betroffene Grundstückseigentümer werden vor der Umsetzung über das Vorhaben informiert und nach deren Zustimmung werden die Informationstafeln abschnittsweise mit Holzgestellen an häufig genutzten Zugängen zu insgesamt 16 FFH- und zu drei Vogelschutzgebieten errichtet.

Naturinteressierten Bürgern und Bürgerinnen wird durch Beschreibungen, Bildern und Karten die Erschließung der wertvollen Schutzgebiete ermöglicht und so die Naherholungsmöglichkeiten der Umgebung bereichert. Auch Kindern soll durch „Fun Facts“, Spielvorschläge und kindgerechte Darstellungen der besondere Schutzzweck des Gebietes begreifbar gemacht werden. Dabei dienen die Informationstafeln auch dazu, Naturtourismus sinnvoll zu lenken und so eine Beeinträchtigung sensibler Bereiche zu vermeiden. 

Auch wenn die Informationstafeln nur punktuell an häufig genutzten Zugängen platziert werden, haben sie durch ihre öffentliche Wahrnehmung und Sensibilisierung der Besucher zum naturverträglichen Verhalten doch eine weitreichende Wirkung auf die kompletten Schutzgebiete mit ihren jeweiligen Schutzzwecken.

Das Vorhandensein und die Lage des Schutzgebietes kann besser erkannt werden, es wird auf die vielfältigen vertretenen Arten und Lebensräume aufmerksam gemacht und so auch eine Akzeptanz für die notwendigen Regelungen zum Schutz erreicht.

 

Im Landkreis Börde beispielsweise wurden Natura 2000-Gebiete zum Schutz der Lebensraumtypen Brenndolden-Auenwiese, subatlantischer oder mitteleuropäische Stieleichenwald und Salzwiesen