Landkreis Börde - Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen - Sachgebiet Rettungsdienst

Gemäß des § 3 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) in der Fassung vom 21.03.2006 ist der Landkreis Börde der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis. Dabei erfüllt der Landkreis Börde gemäß § 2 RettDG LSA die öffentliche Aufgabe, im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes dauerhaft sicherzustellen.