Zur Eindämmung der Tierseuche und zum Schutz weiterer Geflügelbestände hat der Landkreis Börde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Tiergesundheit nachhaltig zu sichern.
Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen
Gemäß den einschlägigen tierseuchenrechtlichen Vorschriften wurde um den betroffenen Bestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Zur Schutzzone gehören folgende Ortschaften in der Einheitsgemeinde Oschersleben (Bode):
Groß Germersleben, Klein Oschersleben mit den Ortslagen Bahnhof Siedlung und Flotts Höhe sowie Peseckendorf.
Zur Überwachungszone zählen:
In der Einheitsgemeinde Oschersleben (Bode): Alikendorf, Altbrandsleben, Ampfurth, Andersleben, Emmeringen, Günthersdorf, Hadmersleben, Klein Alsleben, Neubau, Neubrandsleben, Oschersleben und Schermcke, in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde: Blumenberg, Bottmersdorf, Buch, Klein Germersleben, Klein Wanzleben, Meyendorf, Seehausen, Stadt Frankfurt und Wanzleben, in der Einheitsgemeinde Sülzetal: Schwaneberg, in der Verbandsgemeinde Westliche Börde: Gemeinde Gröningen mit dem Ortsteil Großalsleben sowie Kroppenstedt.
Verpflichtungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
In den festgelegten Gebieten sind sämtliche Halterinnen und Halter von Geflügel verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung zu halten. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge gesichert sein und über eine seitliche Abgrenzung verfügen, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Darüber hinaus ist die Jagd auf Federwild in den betroffenen Gebieten untersagt.
Geflügel, das akut erkrankt oder verendet ist, ist unverzüglich dem zuständigen Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz zu melden. Die in den Anhängen der Allgemeinverfügung aufgeführten weiteren Verhaltensmaßregeln sind von allen Tierhalterinnen und Tierhaltern strikt einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um eine schnelle und wirksame Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Rechtlicher Hintergrund
Die getroffenen Maßnahmen beruhen unter anderem auf dem Tiergesundheitsgesetz, der Geflügelpest-Verordnung sowie den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen.
Verstöße gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In schweren Fällen sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich.
Der Landkreis Börde bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter um verantwortungsbewusstes Handeln und um konsequente Einhaltung der angeordneten Maßnahmen. Nur durch gemeinsames und umsichtiges Vorgehen kann eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest wirksam verhindert werden.