Wenn Sie als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer für eine erwachsene Person ehrenamtlich tätig sind, erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch das Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde oder einen anerkannten Betreuungsverein.
Volltext
Manchmal können Erwachsene aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen. Das Betreuungsgericht kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen als rechtliche Betreuerin oder als rechtlichen Betreuer einsetzen.
Sie unterstützen dann ehrenamtlich die von Ihnen betreute Person zum Beispiel bei:
- Behördengängen
- Gesundheitsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten
Sie helfen der betroffenen Person dabei, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu erledigen. Ihre Vertretungsmacht nutzen Sie in Absprache mit der von Ihnen betreuten Person nur, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben werden Sie durch das Betreuungsgericht, die zuständige Betreuungsbehörde oder einen anerkannten Betreuungsverein beraten und unterstützt.
Sie sind nicht zuständig für die tägliche Pflege.
Wenn Sie keine familiäre oder persönliche Bindung an die betreute Person haben, müssen Sie sich von einem anerkannten Betreuungsverein oder von der zuständigen Behörde beraten und unterstützen lassen. Dafür schließen Sie eine Vereinbarung ab, die mindestens umfasst:
- die verpflichtende Teilnahme an einer Einführung in die Betreuung
- die verpflichtende Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
- die Benennung einer festen Ansprechperson in dem Betreuungsverein
- die Bereitschaft des Betreuungsvereins, Sie zu vertreten, wenn Sie verhindert, krank oder im Urlaub sind
Wenn Sie eine familiäre oder persönliche Bindung an die betreute Person haben, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung freiwillig.
In bestimmten Abständen müssen Sie dem Betreuungsgericht über die Tätigkeit für die betreute Person und deren persönliche Situation berichten.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, erhalten Sie dafür keine Vergütung. Sie haben aber Anspruch auf eine Aufwandspauschale oder den Ersatz Ihrer konkreten Aufwendungen.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- wenn Erwachsene aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können, wird rechtliche Betreuung benötigt
- Betreuungsgericht setzt vorrangig geeignete Privatperson als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer ein
- unterstützte Person soll ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt erledigen können
- rechtliche Betreuung nutzt Vertretungsmacht nur, wenn unbedingt erforderlich
- rechtliche Betreuung ist nicht zuständig für die tägliche Pflege
- rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer wird durch Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein beraten
- ohne familiäre oder persönliche Bindung muss ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder ehrenamtliche rechtliche Betreuerin von einem anerkannten Betreuungsverein oder von der zuständigen Behörde beraten und unterstützt werden
-
dafür wird Vereinbarung abgeschlossen, die mindestens umfasst:
- verpflichtende Teilnahme an einer Einführung in die Betreuung
- verpflichtende Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
- Benennung einer festen Ansprechperson im Betreuungsverein
- die Bereitschaft des Betreuungsvereins zur Vertretung im Verhinderungsfall
- für ehrenamtliche rechtliche Betreuer mit familiärer oder persönlicher Bindung ist Vereinbarung freiwillig
- rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer berichtet regelmäßig an das Betreuungsgericht über die Tätigkeit