Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal drei Monate erstattet bekommen.
Volltext
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu drei Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen das Jobcenter erstatten. Dazu gehören üblicherweise
- Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
- sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
- Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält.
Hinweis: Das Jobcenter ist nur zuständig, wenn es sich um schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen handelt.
Bei Menschen mit Behinderungen ist der Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.
Voraussetzungen
Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
- schwerbehindert oder
- schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Befristeter Probearbeitsvertrag
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
- Anmeldung zur Sozialversicherung
Fristen
Es gibt keine Frist. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
- Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.
Für die Online-Antragstellung:
- Rufen Sie das Portal „eServices“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages.
Bei anderweitigen Antragstellung:
- Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter.
- Das zuständige Jobcenter prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
- Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
-
Kostenerstattung für Arbeitgeber bei Probebeschäftigung
- schwerbehinderter Menschen
- gleichgestellter Menschen
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Erstattete Kosten:
- Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
- sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
- Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- Kostenübernahme für maximal drei Monate
- Arbeitgeber stellt Antrag beim Jobcenter
- Ermessensleistung
weiterführende Informationen
- Informationen für Arbeitgeber zur Förderung von Menschen mit Behinderungen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen
- Schwerbehinderte Menschen im Betrieb, ein Ratgeber der Bundesagentur für Arbeit