Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

Wenn Sie eine Genehmigung zur gewerblichen Suche nach Bodenschätzen haben, müssen Sie jedes Jahr eine Feldesabgabe zahlen. Damit die Höhe der Abgabe festgelegt werden kann, müssen Sie eine entsprechende Erklärung bei der zuständigen Bergbehörde einreichen.

Volltext

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Erlaubnis, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze aufzusuchen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Damit die zuständige Bergbehörde die Höhe der Abgabe festsetzen kann, müssen Sie eine Feldesabgabeerklärung einreichen. 

Die bergrechtliche Erlaubnis – und damit auch die Feldesabgabe – betrifft sogenannte bergfreie Bodenschätze.

Die Abgabe richtet sich nach der Größe Ihres Erlaubnisfeldes und danach, wie lange Ihre Erlaubnis schon besteht. Pro angefangenem Quadratkilometer zahlen Sie:

  • im 1. Jahr: 5 Euro
  • im 2. Jahr: 10 Euro
  • im 3. Jahr: 15 Euro
  • im 4. Jahr: 20 Euro
  • ab dem 5. Jahr: 25 Euro

Die Kosten, die Ihnen im jeweiligen Jahr für die Suche nach Bodenschätzen entstehen, können auf die Abgabe angerechnet werden. Sie zahlen dann den errechneten Betrag.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
  • Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Wenn Sie die Erklärung online einreichen wollen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. 
  • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. 

Weiterer Ablauf:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. 
  • Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. 
  • Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest. 
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt werden.

Kurzfassung

  • bei gewerblichem Aufsuchen von Bodenschätzen in einem bestimmten Gebiet muss jährlich eine Feldesabgabe gezahlt werden
  • bergrechtliche Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen und Feldesabgabeerklärung notwendig
  • Höhe der Abgabe, je angefangenen Quadratkilometer:
    • Erste Jahr nach Erteilung fünf Euro
    • Zweite Jahr nach Erteilung zehn Euro
    • Dritte Jahr nach Erteilung fünfzehn Euro
    • Vierte Jahr nach Erteilung zwanzig Euro
    • Alle folgenden Jahre fünfundzwanzig Euro
  • Auf die Abgabe sind die in dem jeweiligen Jahr gemachten Aufwendungen für die Aufsuchung anzurechnen.
  • Einreichung über:
    • Online-Portal „Bergpass“ oder 
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
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