In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung
von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes
zur Kreisgebietsneuregelung beschließt der Kreistag auf der Grundlage der durch
den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung”
beschlossenen, als Anlage 1. beigefügten “Kalkulation der Gebühren- und
Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als
Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’
im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar
2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die als Anlage 2. im Entwurf
(Stand : 23.11.2007) beigefügte ‚Satzung des Landkreises Börde über die
Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis
Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’.
In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung
von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes
zur Kreisgebietsneuregelung beschließt der Kreistag auf der Grundlage der durch
den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung”
beschlossenen, als Anlage 1. beigefügten “Kalkulation der Gebühren- und
Entgeltsätze für die Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als
Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
‚Abfallentsorgung’ im Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis
Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008 (Kalkulationszeitraum 2008 bis
2010)’ die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 23.11.2007) beigefügte
‚Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im
Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)”
(Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’.
In Fortentwicklung der Ordnung über die ‚Erhebung
von Entgelten für die Abfallentsorgung im Bördekreis
(Abfallentgeltordnung)’ als bisheriges Kreisrecht nach § 16 des Gesetzes
zur Kreisgebietsneuregelung beschloss der Kreistag auf der Grundlage der durch
den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung”
beschlossenen “Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die
Erhebung von Abfallgebühren und Entgelten als Gegenleistung für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ‚Abfallentsorgung’ im
Entsorgungsgebiet “Süd (Altkreis Bördekreis)” ab dem 1. Januar 2008
(Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010)’ die ‚Satzung des Landkreises
Börde über die Erhebung von Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet “Süd
(Altkreis Bördekreis)” (Abfallgebührensatzung - Altkreis Bördekreis)’.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mehrheitlich
Ablehnung:1
Enthaltung:5
Die Vorlage wurde zum Beschluss
125/Abf/2007 erhoben.