Auf der Grundlage des § 64a der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt bildet der Landkreis Börde einen Kreisseniorenrat nach Maßgabe der als Anlage 3. im Entwurf (Stand : 05.02.2012) beigefügten „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO)“.
08.02.2012 - 5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde
Ö 4.1 -
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 64a der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt bildet der Landkreis Börde einen Kreisseniorenrat nach Maßgabe der als Anlage 3. im Entwurf (Stand : 05.02.2012) beigefügten „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO)“.
Herr Hoeft geht in seinen Erläuterungen auf alle wesentlichen Teile der „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde“ ein. Besonders ausführlich wurde der §3 Vertreterversammlung besprochen.
Während der Vorstellung der Vorlage erscheinen die CDU-Mitglieder.
Die Vorlage wird einstimmig bestätigt.
15.02.2012 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.13 - zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern mit zwei Enthaltungsstimmen zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern mit zwei Enthaltungen zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Auf der Grundlage des § 64a der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt bildet der Landkreis Börde einen Kreisseniorenrat nach Maßgabe der „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO)“.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:47
Ablehnung:keine
Enthaltung:1
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 757/DIV/2012 erhoben.