Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde  

 
 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.11
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:25
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
752/BKT/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer Dezernent IV
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Herr Bredthauer erläuterte die Vorlage

Herr Bredthauer erläuterte die Vorlage.

 

Er wies darauf hin, dass damit den Erfahrungen der letzten zwei Jahre Rechnung getragen wird. Es hatte sich gezeigt, dass die Fristen der Vergabe- und Prüfungsverfahren durch das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt sowie die Fristen, die sich aus den Bauablaufplänen ergeben, schwer und nur unter erheblichen Anstrengungen einzuhalten waren. Außerdem wies er darauf hin, dass das auch für die Fristen zur Ladung des Kreisausschusses zu berücksichtigen ist, in vielen Fällen wurden Tischvorlagen vorgelegt bzw. der Landrat, um Termine einzuhalten, dazu angehalten war, Dringlichkeits-entscheidungen zu treffen. Herr Bredthauer erklärte, dass die Verwaltung der Meinung ist, dass es der Rechts- und Verfahrenssicherheit dient, wenn eine eindeutige Regelung mit der Erhöhung der Wertgrenzen in die Hauptsatzung aufgenommen wird. Er bemerkte, dass dem Kreisausschuss insoweit keine inhaltliche Entscheidungskompetenz verloren geht, da Entscheidungsspielräume bei der Entscheidung über Vergaben ohnehin nicht bestehen, das wirtschaftlichste Angebot ist zu berücksichtigen. Im Übrigen erhält der Kreisausschuss die Stellungnahme über das Ergebnis und die Zustimmung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes.

 

Herr Enkelmann erklärte, dass die bisherigen Wertgrenzen mit der Einführung des Euros festgelegt wurden. Er erinnerte sich an die Worte des ehemaligen Landrates Herrn Webel, der diese Größe der Wertgrenzen befürwortet hatte, auch zum Schutz der Person und des Amtes. Er erklärte, dass die Wertgrenzenerhöhung für die Entscheidungen des Landrates über über- und außerplanmäßige Ausgaben von 15.000 auf 25.000 mitzutragen sei. Die Wertgrenzenerhöhung für die VOB- und VOL- Vergaben ist eine Steigerung um das Dreifache der bisherigen Größe, dem nicht statt gegeben werden sollte. Er fragte, wo dann die Transparenz und Kontrolle bleiben würden. Es steht in Frage, ob diese Erhöhung wirklich notwendig ist. Der Landrat kann immer, wenn es erforderlich ist, eine Eilentscheidung treffen. Somit sah er die Wertgrenzenerhöhung als unzweckmäßig an.

 

Herr Bredthauer wies darauf hin, dass sogar die erhöhten Wertgrenzen im Vergleich zu anderen Landkreisen gering sind. Andere Landkreise haben größere Zuständigkeiten für den Landrat. Er verwies auf die Hauptsatzung des ehemaligen Landkreises Bördekreis. Im Ergebnis des Kultur- und Sozialausschusses wurde sich verständigt, dass der Kreisausschuss und Kreistag über sämtliche Vergaben umfassend in Form von Berichterstattungen unterrichtet werden.

 

Herr Buchwald sieht es aus seiner Erfahrung als überflüssig an, die Vergabe durch den Gemeinderat bestätigen zulassen. Die Verwaltung muss sich bei der Vergabe, durch die im Haushaltsplan bestätigte Maßnahme an die entsprechenden Gesetze halten. Dann noch mal eine Gemeinderatssitzung einzuberufen, um zu beschließen, dass das wirtschaftlichste Gebot den Auftrag bekommt, hält er für unnötigen Aufwand.

 

Herr Bredthauer wies darauf hin, dass die Dringlichkeitsentscheidungen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind. Nämlich nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass auch zu einer Sitzung ohne Form und Frist geladen werden kann. Derartige Fragen, ob die Voraussetzungen vorliegen, können im Einzellfall sehr umstritten sein. Deshalb dienen diese Regelungen, wie sie vorgeschlagen wurden, zur Erhöhung der Verfahrens- und Rechtssicherheit.

 

Frau Tiedge hielt die Regelung, die bisher praktiziert wurde, für gut und richtig. Sie meinte, dass es dabei nicht um Misstrauen gegenüber dem Landrat oder jemanden anderes geht, sondern darum, dass für die kommunale Vertretung eine Verantwortung insbesondere bei den Fragen der haushaltsrechtlichen Umsetzung besteht. Diese Verantwortung soll nicht aus der Hand gegeben werden. Deshalb hielt sie die Erhöhung der Wertgrenzen von 100.000 auf 300.000 für nicht gerechtfertigt. Daraufhin beantragte sie für die Fraktion DIE LINKE, dass es bei den Wertgrenzen von 100.000 bleibt.

 

Herr Bär war der Meinung, dass der Beschluss die Verkürzung der Entscheidungsfindung bei Vergaben einleiten könnte.

 

Herr Enkelmann fragte, ob alle weiteren Optimierungen des Vergabeprozesses ausgeschöpft sind. Herr Bredthauer antwortete, dass sehr enge zeitliche Spielräume vorliegen, manches muss sehr schnell gehen.

 

Herr Dr. Schwarz erklärte, dass man mehr plebiszitär denken sollte, umso einfacher wird es auch für den Landrat. Er ist der Meinung, dass man auf Grund der Wertsteigerungen mit höheren Wertgrenzen rechnen muss. Deshalb war er dafür, die Wertgrenzen zu erhöhen, aber nicht in solch einem hohen Maße. Er beantragte, die Wertgrenzen von 100.000 auf 250.000 für VOB- Vergaben und von 100.000 auf 200.000 für VOL- Vergaben zu erhöhen.

Frau Engelbrecht unterstützte den Antrag von Herrn Dr. Schwarz.

 

Herr Bredthauer schlug vor, über diese Vorlage nicht abzustimmen. Und bot an, die verschiedenen Änderungsanträge schriftlich, als Ergebnis des Kreisausschusses, formulieren zu lassen. Diese werden dann zur Kreistagssitzung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag: