Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 06.02.2012) beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12. Juli 2007.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 den als Anlage 1. beigefügten Beschluss-Nr. 715/DIV/2011 gefasst.
In Umsetzung des Beschlusses wird die als Anlage 2. im Entwurf (Stand : 06.02.2012) Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Satzungsänderungen betreffen folgende Bestimmungen:
= Die Wertgrenze für Entscheidungen des Landrats über über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird von 15.000 € auf 25.000 € erhöht.
Für die laufende Arbeit der Verwaltung ist die Erhöhung hilfreich, weil notwendige Entscheidungen zeitnäher getroffen werden können. Die Erhöhung entspricht den Regelungen der Haushaltssatzung, wonach Abweichungen vom Haushaltsansatz bis 25.000 € als unerheblich gelten.
= Die Wertgrenzen für Entscheidungen des Landrats über Vergaben werde erhöht: - für VOB-Vergaben von 100.000 € auf 350.000 €, - für VOL-Vergaben von 100.000 € auf 300.000 €; die Wertgrenzen für VOF- und HOAI-Vergaben bleiben unverändert bei 100.000 €.
Insbesondere die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass bereits die Fristen der Vergabeverfahren und der Prüfungsverfahren durch das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt sowie die sich aus den Bauablaufplänen ergebenden Fristen nur unter Schwierigkeiten eingehalten werden können. Die zusätzlich aus den Beratungs- und Beschlussverfahren im Kreisausschuss sich ergebenden Fristen konnten vermehrt nicht eingehalten werden, so dass Entscheidungsvorschläge nur als Tischvorlagen vorgelegt werden konnten oder als Dringlichkeitsentscheidungen des Landrats getroffen werden mussten. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Wertgrenzen für VOB- und VOL-Vergaben wird eine höhere Verfahrens- und Rechtssicherheit erreicht. Im Übrigen sind die Entscheidungsspielräume des Kreisausschusses bei Vergaben bereits vergaberechtlich ausgeschlossen. Schließlich werden sämtliche Vergabevorschläge durch das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt geprüft.
= § 8 der Hauptsatzung wird aufgehoben. Zur Begründung wird Bezug genommen auf die als Anlage 1. beigefügte Vorlage Nr. 715/DIV/2011.
Der Beschluss über die Änderungssatzung bedarf der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Kreistages
Anlagen:
Anlage I. Beschlussvorlage Nr. 715/DIV/2011
Anlage II. Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Entwurf; Stand : 06.02.2011)
Anlage III. Hauptsatzung des Landkreises Börde in der Fassung des Entwurfs der Zweiten Änderungssatzung (Lesefassung)
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