Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Rechnungsprüfungsordnung für den Landkreis Börde gemäß Anlage.
Sachdarstellung, Begründung: Die Aktualisierung der Rechnungsprüfungsordnung wurde mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) im Landkreis Börde notwendig.
Die Prüfungsgrundlagen für die Bereiche Kameralistik und NKHR werden gesondert aufgeführt.
Gleichzeitig galt es die aktuellen Bezeichnungen der Kommunen (Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden) vorzunehmen.
Bei den Grundsätzen der überörtlichen Prüfung war es erforderlich die Information über die Prüfrechte des Landesrechnungshofes aufzunehmen. Die überörtliche Prüfung der Zweckverbände oblag vorher den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern.
Anlagen: Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde
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